Folgende Fördermöglichkeiten bestehen
u.a.:
- “Freie Förderung” gemäß Sozialgesetzbuch, Drittes Buch §10 SGB
III”
- Förderung mit “Erhebungsbogen für Maßnahmen im Einzelfall betriebliche
Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten gemäß §48 SGB III mit Einwilligung der Agentur für Arbeit”
- Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Finanzielle Vorteile bei Ihrer Weiterbildung erhalten Sie durch die Unterstützung des Landes NRW. Durch
einen Bildungsscheck können Sie bis zu 50% der Seminarkosten einsparen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.com.
- Bildungsprämie des Bundesministeriums f. Bildung & Forschung
Der Prämiengutschein stellt eine weitere Unterstützung bei Ihrer individuellen Weiterbildung dar, die
Ermäßigung der Seminarkosten beträgt 50%, maximal € 500,00. Die Prämiengutscheine erhalten Sie in ausgewählten Beratungsstellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.