Die Tätigkeit der Fachfußpflegerin bzw. des Fachfußpflegers umfaßt u.a. die Aufgabengebiete der vorbeugenden Beratung bei nicht erkranktem Fuß, die Behandlung von Störungen des Fußes wie z.B. Hühneraugen (Clavi) und anderer nicht pathologischer (krankhaften) Haut- und Nagelveränderungen. Der Bereich der Heilbehandlung von Krankheiten war immer schon ausschließlich den Angehörigen der Heilberufe vorbehalten (Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker).
Lehrplanauszug
Theorie
Praxis
*Die Ausbildung ist keine Ausbildung nach § 3 ff. Podologengesetz und berechtigt daher nicht zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach § 1 Podologengesetz (Podologe, med. Fußpfleger-in).
Wichtige Schulungen ohne Mehrkosten integriert:
Ausbildungsgebühren: 1090,-- EUR
Berufsmöglichkeiten
Der Arbeitsmarkt weist einen erheblichen, für Laien kaum vorstellbaren Mangel an qualifizierten Fachkräften auf.
Die beruflichen Möglichkeiten als Fußpfleger-in sind äußerst vielfaltig:
Kosmetikschule Kosmetikausbildung Fusspflegeschule Fusspflegeausbildung Hamburg Bremen Hannover Münster Oldenburg Kiel Osnabrück Braunschweig Hildesheim
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